Legasthenie

Sie hegen den begründeten Verdacht , dass Ihr Kind an einer Art von Legasthenie leidet oder bei Ihrem Kind wurde bereits eine Legasthenie diagnostiziert?

Dann  ist die Schulpsychologin der Realschulen, Fr. Geerds, Ihre Ansprechpartnerin.

Der   Antrag auf Nachteilsausgleich wird über die Schule gestellt. Im Anschluss daran holen Sie sich bitte einen Termin bei Fr. Geerds zur Testung.

Sollte eine Legasthenie vorliegen, wird über diese ein Bescheid mit den empfohlenen Unterstützungsmaßnahmen und dem zu gewährenden Nachteilsausgleich erstellt.

WICHTIG: Bitte beachten Sie die Laufzeit des Bescheides. Am Ende der Laufzeit muss bis zum 30.06. ein erneuter Antrag gestellt werden, wenn der Nachteilsausgleich weiter geführt werden soll.

Körperliche Beeinträchtigungen

Leidet Ihr Kind an einer körperlichen Beeinträchtigung und hatten Sie auch schon in der abgebenden Schule einen Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt?

Dann bitten wir Sie,  diesen Antrag_Nachteilsausgleich_Notenschutz und die Schweigepflichtsentbindung mit einem fachärztlichen Attest bei uns einzureichen.

Wir kontaktieren dann den MSD, welcher bei einem Besuch in der Schule die Modalitäten zum Nachteilsausgleich/Notenschutz in einem Bescheid festhält.